Beiträge zu zusätzlichen privaten Pflegeversicherungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar. Trotzdem bleibe das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums gewahrt, entschied der BFH.
Mehr lesenBietet die private Pflegeversicherung freiwillig ein Vorverfahren an, in dem der Versicherungsnehmer Einwendungen gegen eine Pflegeeinstufung darlegen kann, muss sie auch die Kosten für das erfolgreiche Vorverfahren erstatten. Das BSG sieht die planwidrige Regelungslücke mit einer vergleichbaren Interessenlage gegeben.
Mehr lesenEltern mit mehreren Kindern müssen in der sozialen Pflegeversicherung bei den Beiträgen stärker entlastet werden. Denn laut Bundesverfassungsgericht ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass Eltern in der Pflegeversicherung unabhängig davon, wie viele Kinder sie haben, mit gleichen Beiträgen belastet werden. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende Juli 2023 nachbessern. Dass in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bei den Beiträgen nicht zwischen Eltern und Kinderlosen differenziert werde, sei dagegen nicht zu beanstanden.
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