Notare müssen zunächst zwei Wochen lang abwarten, bevor sie eine umstrittene Urkunde vollziehen, sagt der BGH. Gehe ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein und werde dieser vom Gericht abgelehnt, müssten sie aber nicht auch die Entscheidung über das Rechtsmittel abwarten.
Mehr lesenDietrich Hülsemann kämpft derzeit vor dem BVerfG gegen sein Ausscheiden aus dem Notaramt aufgrund der Altersgrenze. Trotzdem darf er weiterhin Vertretungen übernehmen, sagt nun das OLG Köln. Sein Auftritt im eigenen Verfahren ändere nichts an seiner persönlichen Eignung. Über das Urteil berichtet Martin W. Huff.
Mehr lesenMit einer neuen Richtlinie macht die EU Unternehmen das Leben leichter, indem sie unnötige Formalitäten abschafft und Register vereinheitlicht, erklären Philip Maximilian Bender und Maximilian Wosgien. Dazu gibt es Bescheinigungen und Vollmachten made in Brussels.
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