Jährlich werden in Deutschland über eine Million Kaufverträge über Immobilien geschlossen und von Notaren beurkundet. Für deren Vollzug müssen zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten und verschiedenen Verwaltungsstellen Informationen und Dokumente ausgetauscht werden. Dabei geht es nicht nur um die Eintragung einer Vormerkung oder Auflassung ins Grundbuch: Oft sind dafür auch Bescheinigungen oder Genehmigungen einer Behörde oder eines Gerichts erforderlich – etwa dass eine Gemeinde keinen Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht macht oder dass ein Betreuungs-, Familien-, Nachlass- oder Landwirtschaftsgericht keine Einwände gegen die Immobilienübertragung (oder andere notarielle Rechtsgeschäfte) hat. Hinzu kommt: Für die Grunderwerb- sowie für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer müssen die Berufsträger die zuständigen Finanzämter informieren. Und schließlich müssen sie die Transaktionen den sogenannten Gutachterausschüssen für ihre Kaufpreissammlungen (§ 193 BauGB) sowie dem Statistischen Bundesamt mitteilen. Dieses muss wiederum Immobilienpreisindizes erstellen und sie an die EU-Statistikbehörde Eurostat weiterleiten.
Die Kommunikation mit den beteiligten Behörden und Gerichten erfolge bislang fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg, heißt es in dem Gesetzentwurf, der sich aktuell in der endgültigen Abstimmung mit den anderen Regierungsressorts befindet. Mit den Grundbuchämtern kommunizieren Notarinnen und Notare zwar teilweise schon elektronisch, so die Begründung für das geplante Gesetz. Doch dazu müssen sie die in Papierform von den Gerichten und Behörden übersandten Dokumente digitalisieren, was nach Ansicht des Ministeriums zu einem Medienbruch führt, der Fehlerquellen mit sich bringt und Ressourcen verschlingt. Von der Möglichkeit, dass sich die beteiligten Stellen auf freiwilliger Basis digital austauschen, werde derzeit nahezu kein Gebrauch gemacht.
Notare werden in die Pflicht genommen
Die Lösung soll nun die Umstellung auf digitale Kommunikation bringen. Details zum Zeitpunkt des Inkrafttretens oder den erforderlichen Dateiformaten sollen Rechtsverordnungen von Bund und Ländern regeln. Sobald bei den jeweiligen Stellen die technische Infrastruktur für den Empfang und die Verarbeitung von strukturierten Daten sowie von qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten auf einem sicheren Übermittlungsweg vorhanden ist, sollen die Berufsträger zu deren Nutzung verpflichtet sein. "Es erscheint wenig sinnvoll, den Notarinnen und Notaren dann noch ein Wahlrecht zu belassen, ob sie wie bisher postalisch oder elektronisch kommunizieren möchten", schreiben Buschmanns Beamte. Zudem habe dieser Berufsstand mittlerweile erhebliche Erfahrung auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs. Daher sei es ihm zuzumuten, auch im Anwendungsbereich dieses Gesetzentwurfs ausschließlich elektronisch zu kommunizieren.
Mit der Finanzverwaltung sollen sie dies über deren ELSTER-System tun, mit anderen Einrichtungen über die EGVP-Infrastruktur – also vor allem über die besonderen elektronischen Notarpostfächer (beN) und die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo). Geändert werden sollen durch das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" insgesamt zehn Gesetze und Verordnungen.