Zum Jahresende kommt eine alte Debatte wieder hoch – nicht zuletzt, weil sich ein ehemaliger BVerfG-Präsident einschaltete: Sollte im Internet eine Klarnamenpflicht gelten? Jörn Claßen hätte da einen Vorschlag, der vielleicht Gegnerinnen wie Befürworter zufriedenstellen könnte.
Mehr lesenVerbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor ungewollten Online-Verträgen geschützt werden: Die Bundesregierung plant daher einen verpflichtenden Widerrufsbutton. Auch für Finanzverträge und den Zugang zu Gesundheitsdaten bringt der Gesetzentwurf neue Regeln.
Mehr lesenDie bloße Nennung der Namen von Jugendamtsmitarbeitern im Kontext einer Inobhutnahme genügt nicht, um sich wegen gefährdendem Verbreiten personenbezogener Daten nach § 126a StGB schuldig zu machen. Das gilt laut LG Bremen zumindest dann, wenn nicht zu Gewalt aufgestachelt wird.
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