Weil sein spät eingegangener Antrag auf eine mündliche Verhandlung nicht mehr berücksichtigt wurde, wandte sich ein Kläger an das BVerfG. Mit Erfolg: Das AG durfte den Antrag nicht deshalb ignorieren, weil er bis zur Entscheidung intern noch nicht digitalisiert war.
Mehr lesenEin Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine Gehörsverletzung.
Mehr lesen