Dienstag, 14.10.2025
Verbraucherschutz für Ex-Geschäftsführerin: Widerruf von Mandatsvertrag wirksam

Eine Anwaltskanzlei geht mit ihrer Honorarforderung von über 20.000 Euro nun leer aus. Die Mandantin – eine ehemalige Geschäftsführerin – hat wirksam widerrufen. Und zwar mithilfe des Verbraucherschutzrechts. 

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Mittwoch, 30.7.2025
Widerrufsbelehrung: Auch ohne Telefonnummer wirksam

Wer ganz sicher gehen will, verwendet die gesetzlich vorgesehene Musterwiderrufserklärung. Möglich ist aber auch eine eigene Formulierung. Benennt diese die Voraussetzungen des Widerrufsrechts deutlich und konkret, schadet es laut LG Frankenthal nicht, wenn keine Telefonnummer angegeben ist. 

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Dienstag, 29.7.2025
Widerrufsbelehrung braucht keine Kontakt-Faxnummer

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn über die Widerrufsmöglichkeit richtig belehrt wurde. Dazu gehören Kontaktdaten wie Postanschrift und E-Mail-Adresse. Nicht aber eine Faxnummer, so der BGH, selbst wenn der Widerruf per Fax angeboten wurde.

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Donnerstag, 5.10.2023
Online-Abo: Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung

Verbraucher haben nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Anderes gilt laut EuGH nur, wenn nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert worden sei.

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Freitag, 15.1.2021
Muster der Widerrufsinformation bei Fernabsatzverträgen soll geändert werden
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Musters für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen vorgelegt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März 2020 hatte Anlass dazu gegeben, die im Einführungsgesetz zum BGB enthaltene Musterwiderrufsbelehrung zu überarbeiten. Mehr lesen
Freitag, 4.12.2020
Anwaltsvertrag kann Fernabsatzgeschäft sein

Eine Rechtsanwaltskanzlei, die einen Großteil ihrer Mandate über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet abschließt, muss ihre Klientel über ihr Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht belehren. Ansonsten riskiert sie, ohne Honorar zu arbeiten, wie der Bundesgerichtshof am 19.11.2020 entschieden hat.

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