Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, kann das teuer werden – zu teuer. Der BGH erklärte eine solche AGB-Klausel eines Datingportals für unwirksam, wenn die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich steigt. Gekündigt werden darf trotzdem nicht jederzeit.
Mehr lesenEine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin bekommt wegen der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils einen Verweis. Sie klagt sich durch die Instanzen – und bleibt schließlich auch am BVerfG ohne Erfolg.
Mehr lesenSoldaten in besonders repräsentativen Funktionen müssen auch bei privaten Internetauftritten Zurückhaltung üben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Damit bestätigte es eine (milde) Disziplinarmaßnahme gegen eine Kommandeurin, die auf einem Datingportal annonciert hatte.
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