Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen, entschied das FG Münster. Wer vorsorgt, handelt freiwillig – eine sittliche Pflicht wie bei Angehörigen besteht laut Gericht nicht.
Mehr lesenViele Menschen wollen ihre Familien mit einer Sterbegeldversicherung vor hohen Kosten einer Trauerfeier schützen. Dabei ist laut BFH zu beachten, dass dieses Geld zum Erbe zählt und zu einer Erhöhung des Nachlasses führt. Dafür seien aber die Beerdigungskosten nicht nur pauschal, sondern vollständig steuermindernd zu berücksichtigen.
Mehr lesenEin Mann muss die Kosten für die Bestattung seines Halbbruders tragen, obwohl er erst nach dem Todesfall durch das Ordnungsamt von dessen Existenz erfahren hat. Ein besonderer Härtefall liegt laut Verwaltungsgericht Mainz nicht vor. Die gesetzliche Pflichtenstellung setze kein familiäres Näheverhältnis voraus.
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