Ein seit Jahren nicht mehr praktizierender Rechtsanwalt ignorierte das beA über sechs Jahre hinweg und bekam deshalb Ärger mit seiner Kammer. Konsequent reichte er seine Berufung gegen ein Urteil des AnwG auf Papier ein – laut AGH NRW sogar zulässig.
Mehr lesenWer eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, muss diese dem Antragsgegner weiterleiten. Schnell und einfach geht das über das besondere elektronische Anwaltspostfach – doch es gibt einen Fallstrick, wie das LG Frankfurt a. M. aufzeigt. Martin W. Huff kennt die Details.
Mehr lesenErneut hatte das FG Berlin-Brandenburg über einen Anwalt zu entscheiden, der bei einem Verfahren in eigener Sache nicht das beA verwendet hat. Es gebe zwar begründete Ausnahmen von der Nutzungspflicht – eine Überforderung mit moderner Technik zähle allerdings nicht dazu.
Mehr lesenFlattert ein Befangenheitsantrag ins Postfach, darf das Gericht nicht weiter verhandeln oder gar entscheiden. Der BFH hob jetzt ein Urteil auf, weil 12 Minuten vorher ein Antrag auf dem beA-Server eingegangen war. Dass die Richterin davon nichts wusste, sei unerheblich.
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