Ein seit Jahren krankgeschriebener Flugzeugbetanker wollte plötzlich wieder im Betriebsrat mitmischen. Das Gremium blockte. Krank sei krank. Doch so einfach ist es nicht, stellte das LAG Hessen klar: Wer sein Betriebsratsamt ausüben will, müsse eingeladen werden, auch wenn er arbeitsunfähig ist.
Mehr lesenIst ein Tattoo-Termin gefährlicher als ein Drachenflug? Was ist der Unterschied zu einer Schönheits-OP? Wenn sich Risiken potenziell gefährlicher privater Lebensgestaltung verwirklichen, beklagen Arbeitgeber gerne ihre Einstandspflicht. Zu Unrecht, meint Maximilian Witzel.
Mehr lesenTätowierungen gelten längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung – auch im Berufsleben sind sie weitgehend akzeptiert. Aber: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, muss das Risiko möglicher Folgen selbst tragen – auch finanziell.
Mehr lesenGleich zweimal ging ein Arbeitnehmer aus Köln trotz gelben Scheins zu einer Karnevalsveranstaltung. Drei Kündigungen waren die Folge, eine davon fristlos. Das LAG Köln hat nun alle Kündigungen kassiert. Der Arbeitgeber hätte dem Jecken mehr nachweisen müssen.
Mehr lesenAuch wenn eine Krankschreibung erst verspätet bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird, muss diese dem Versicherten Krankengeld zahlen. Das hat das BSG entschieden. Denn seit 2021 seien allein die Vertragsarztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden.
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