Weil sie 2023 deutschlandweit mit Bombendrohungen gegen Schulen, Behörden und Religionsgemeinschaften für Angst gesorgt haben, sind zwei junge Männer in Stuttgart zu Jugendstrafen verurteilt worden.
Mehr lesenWer Zeuginnen oder Zeugen dazu anstiftet, vor Gericht falsch auszusagen, kann keine Strafmilderung erwarten, wenn er oder sie selbst keine Zeugin bzw. Zeuge ist. Der BGH sieht in diesem examensträchtigen Fall die Zeugeneigenschaft als als rein tatbezogenes Merkmal.
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