Junge Männer wegen bundesweiten Bombendrohungen verurteilt

Weil sie 2023 deutschlandweit mit Bombendrohungen gegen Schulen, Behörden und Religionsgemeinschaften für Angst gesorgt haben, sind zwei junge Männer in Stuttgart zu Jugendstrafen verurteilt worden.

Das LG Stuttgart verurteilte einen 21-Jährigen aus Baden-Württemberg wegen des Vortäuschens einer Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Den ebenfalls 21 Jahre alten Angeklagten aus Hamburg verurteilte die Kammer zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Er hat neben den Bombendrohungen nach Überzeugung des Gerichts auch den Auftrag gegeben, eine Person in Offenbach zu töten. Dieser Auftrag wurde jedoch nie ausgeführt. Er wurde deswegen auch wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag verurteilt.

Die mehr als 50 Bombendrohungen gingen im Herbst 2023 per E-Mail an Empfänger in acht Bundesländern und lösten teils große Polizeieinsätze aus. Betroffen waren unter anderem die Universität Stuttgart, die israelitischen Kultusgemeinden in Ulm und Bayreuth, mehrere Schulen unter anderem in Berlin und Frankfurt am Main, oder auch verschiedene Landratsämter.

Beide waren laut Gericht geständig

In den Mails soll von hochexplosivem Sprengstoff mit Zeitzünder die Rede gewesen sein, der bei den Empfängern platziert worden sei. Zudem sollen die Verfasser vorgegeben haben, Säuglinge, Kinder und Menschen mit Behinderung umbringen zu wollen. Laut Anklage sollen die Angeklagten den Eindruck erweckt haben, dass die Schreiben von der Terrororganisation Hamas stammen. Dafür habe der jüngere Angeklagte Formulierungen wie "Allahu Akbar" verwendet und behauptet, man wolle mit den Taten die "Brüder im Mittleren Osten" rächen.

Beide Angeklagte hatten die Vorwürfe in Bezug auf die Bombendrohungen nach Angaben des Gerichts in dem Verfahren eingeräumt. Weil die Polizei schnell erkannte, dass die Drohschreiben zu einer Serie gehörten, kam es laut Gericht nur in wenigen Fällen zu größeren Einsätzen. Die beiden Angeklagten wurden deswegen wegen des Vortäuschens einer Straftat verurteilt - und nicht wie ursprünglich angeklagt wegen der Störung des öffentlichen Friedens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, kw, 31. Juli 2025 (dpa).

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