Der laufende Strafprozess gegen die non-binäre deutsche Person Maja T. vor dem Budapester Stadtgericht ist auf Januar vertagt worden. Richter Jozsef Sos habe am Ende der heutigen Verhandlung den 14., 16., 19. und 22. Januar 2026 als die nächsten Verhandlungstage bestimmt, bestätigte ein Anwalt T.s der dpa in Budapest.
T. steht in Budapest wegen mutmaßlicher schwerer Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 vor Gericht. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und trat deshalb im Juni in einen rund 40-tägigen Hungerstreik.
Im Dezember 2023 war T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden - obwohl das BVerfG dies zwischenzeitlich untersagte. Doch die Entscheidung kam wenige Minuten zu spät. T. und die Anwälte verlangten die Rücküberstellung nach Deutschland - bisher vergeblich. Der Prozess in Budapest begann im Februar dieses Jahres.
Kein Termin für Urteil absehbar
Die angeklagte Person wirft dem Richter vor, nicht an einem fairen Verfahren interessiert zu sein. Tatsächlich wurde der Prozess in den vom rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban kontrollierten Teilen der ungarischen Öffentlichkeit stark politisiert. Erst vor zehn Tagen stufte Orban die Antifa, der die angeklagte Person zugerechnet wird, per Verordnung als Terrororganisation ein.
Maja T. soll zusammen mit Mitgliedern der deutschen "Hammerbande" im Februar 2023 an tätlichen Angriffen gegen wahre und vermeintliche Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches beteiligt gewesen sein. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich T. im Budapester Verfahren bislang nicht.
Der Termin für ein Urteil zeichnet sich derzeit nicht ab. Der Prozess steckt noch im Beweisverfahren, bei dem Zeuginnen und Zeugen angehört sowie Dokumente und Videoaufnahmen ausgewertet werden.


