Bundestag ermöglicht Enteignung für Bau von Gasleitungen

Um wichtige Bauprojekte etwa für Gasleitungen zu sichern, sollen künftig in dringlichen Fällen auch Enteignungen möglich werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Dabei geht es um "bewegliche Sachen, die für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind" - also im Grunde Baumaterialien. Die SPD verweist auf die in der Verfassung verankerte Möglichkeit von Enteignungen.

Entschädigung der Eigentümer vorgesehen

Dies soll aber nur in dringlichen Fällen möglich sein, und zwar "zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit", heißt es in den Erläuterungen der Gesetzesnovelle. Voraussetzung ist, dass ein normaler Erwerb der fraglichen Güter trotz Bemühungen nicht möglich war. Außerdem muss der Eigentümer entschädigt werden. Auch wer Unterlagen besitzt, die für die Umsetzung eines Infrastrukturprojekts nötig sind, kann verpflichtet werden, diese herauszugeben.

GG sieht Möglichkeit von Enteignungen vor

Der SPD-Abgeordnete Bengt Bergt verwies darauf, dass die Möglichkeit zu Enteignungen in der Verfassung vorgesehen ist: "Das ist also kein sozialistischer Hexenkrams, den wir hier haben, das steht in unserem Grundgesetz." Jeden Tag werde in Deutschland enteignet, etwa für den Bau von Straßen und Schienenwegen. Karsten Hilse von der AfD hingegen sah das Land auf dem "Weg in den Sozialismus".

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2022 (dpa).