Das Verfahren um die Enteignung der letzten Eigentümerin des Hotels Adlon vor 1949 muss laut Verwaltungsgericht Berlin nicht neu aufgerollt werden. Die 1997 beantragte Rückübertragung sei wegen der auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung zurecht abgelehnt worden. Die Erbengemeinschaft drang auch nicht mit dem Argument durch, ihre Rechtsvorgänger seien selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen.
Mehr lesenDie Enteignung von Rittergütern durch die Besatzungsmacht nach dem Zweiten Weltkrieg wird nicht entschädigt, wenn die Unternehmensleitung KZ-Häftlinge für die Bewirtschaftung aktiv ausgebeutet hat. Verwaltungsgerichte müssen laut Bundesverwaltungsgericht die Bitte, kranke Häftlinge durch gesunde zu ersetzen, nicht als Anhaltspunkt für eine Sorge um deren Wohlergehen sehen.
Mehr lesenEin Volksentscheid in Berlin über die Enteignung von großen Immobilienunternehmen rückt näher. Die Bürgerinitiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" hat dafür in den vergangenen vier Monaten nach eigenen Angaben mehr als 343.000 Unterschriften gesammelt. Angesichts der hohen Zahl gehe sie davon aus, dass die Berlinerinnen und Berliner am Tag der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl am 26.09. darüber abstimmen dürfen, teilte sie am Freitag mit.
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