Bundesregierung will Zusammenarbeit und Strukturen bei Organspenden verbessern

Das Bundeskabinett will bessere Rahmenbedingungen für Kliniken im Zusammenhang mit Organspenden schaffen. Dafür hat es am 31.10.2018 dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) zugestimmt. Das Hauptproblem bei der Organspende sei nicht die Spendebereitschaft, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ein entscheidender Schlüssel liege vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlten häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Das geplante Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

Freistellung der Transplantationsbeauftragten

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Transplantationsbeauftragte (TxB) mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen. Es soll künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben. Die Freistellung erfolge auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten. Habe ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Der Aufwand werde vollständig refinanziert. Die korrekte Mittelverwendung durch die Entnahmekrankenhäuser sei nachzuweisen.

Rolle der zuständigen Mitarbeiter soll gestärkt werden

Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird nach der geplanten Neuregelung deutlich gestärkt. TxBs seien auf den Intensivstationen hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Sie sollen Zugangsrecht zu den Intensivstationen erhalten, ihnen seien alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen und sie seien für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen. Die Kosten dafür habe die Klinik zu tragen.

Mehr Geld für Entnahmekrankenhäuser

Entnahmekrankenhäuser werden nach der Neuregelung künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet. Sie sollen einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen erhalten, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen. Zusätzlich würden sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür bekommen, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Die Höhe dieses Zuschlags betrage das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Unterstützung kleiner Kliniken

Bundesweit beziehungsweise flächendeckend werde ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser solle gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Damit würden insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser unterstützt. Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) würden verpflichtet, bis Ende 2019 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Erfassung potentieller Organspender und Dokumentation sollen verbessert werden

Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems werde die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen. Abläufe und Zuständigkeiten müssen nach dem Gesetzentwurf klar und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Kliniken müssten zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

Mehr Betreuung für Angehörige

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung werde insbesondere der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender klar geregelt. Ein solcher Austausch sei für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2018.