Zu Unrecht in Haft: Buschmann will höhere Entschädigung

Das Bundesjustizministeriums hat einen Entwurf zur Reform der Haftentschädigung in die Ressortabstimmung gegeben. Danach soll die Entschädigungspauschale von 75 auf 100 Euro pro Tag steigen, bei längerer Haft sogar auf 200 Euro. Bezahlen müssen die Bundesländer.

Wer zu Unrecht in Haft war, dem steht gemäß § 7 Abs. 3 StrEG eine finanzielle Entschädigung zu. Der Pauschalbetrag soll bald erhöht werden, von bisher 75 Euro auf künftig 100 Euro pro Hafttag. Das sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, der in dieser Woche zur internen Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versandt wurde.

Ab einer Haftdauer von mindestens sechs Monaten sei, laut Informationen der dpa, zudem künftig ein Betrag von 200 Euro pro Tag vorgesehen. Dahinter stehe die Überlegung, dass die Auswirkungen des Freiheitsentzugs und die daraus folgenden psychischen Belastungen mit zunehmender Haftdauer anwachsen können.

Neben den erhöhten Entschädigungssätzen sieht die geplante Reform auch einen erleichterten Zugang zu anwaltlicher Beratung vor. "Hier soll es einen Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung geben", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das solle verhindern, dass Betroffene womöglich aus Sorge vor einer hohen Anwaltsrechnung ihre Rechte im Betragsverfahren nicht wahrnehmen.

Neben der Entschädigungspausche steht zu Unrecht Inhaftierten unter Umständen zudem ein Ersatz erlittener Vermögensschäden gemäß § 7 Abs. 2 StrEG zu. Mit der geplanten Reform soll nun klargestellt werden, dass der Schadensersatzanspruch von Betroffenen für Vermögensschäden nicht deshalb schrumpft, weil ersparte Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung angerechnet werden.

Buschmann erwartet Unterstützung der Bundesländer

Das Ministerium geht davon, dass jährlich bundesweit etwa 800 Menschen von den erhöhten Entschädigungsleistungen profitieren werden – die meisten Fälle beträfen dabei eine zu Unrecht verbüßte Untersuchungshaft.

Das Gesetzesvorhaben muss noch vom Kabinett gebilligt werden und wird zudem im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Die Haftentschädigung zahlen grundsätzlich die Bundesländer. Buschmann rechnet jedoch nicht mit Widerstand aus der Länderkammer. Man habe die Länder zu den Eckpunkten des Vorhabens vorab eingebunden, so der Minister. Auch deshalb hoffe er auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren.

Redaktion beck-aktuell, dd, 12. Juli 2024 (ergänzt durch Material der dpa).