Bewährungsstrafe für Unterstützer der "Gruppe Freital" bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat mit einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss die zweijährige Bewährungsstrafe gegen einen Unterstützer der "Gruppe Freital" bestätigt. Das Oberlandesgericht hatte den zur Tatzeit 48-jährigen Angeklagten wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte verurteilt. Er habe aktiv an propagandistischen Straftaten der Gruppe mitgewirkt, so das Gericht.

Angeklagter legte Revision ein

Nach fünfmonatiger Hauptverhandlung hatte das OLG in dem Verfahren Anfang Februar 2021 insgesamt drei Männer zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, eine Frau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Angeklagte, den das OLG – unter Freispruch im Übrigen – auch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Sachbeschädigung für schuldig befunden hatte, legte gegen seine Verurteilung Revision ein.

Gruppe wollte Aufnahme von Flüchtlingen gewaltsam verhindern

Der BGH hat jetzt das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel verworfen. Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen war der Angeklagte Mitglied der "Gruppe Freital". Diese Vereinigung hatte sich in Freital spätestens Ende Juli 2015 gebildet und wurde durch die Ermittlungsbehörden im November desselben Jahres zerschlagen. Ihr Ziel war es, auf der Grundlage einer von den Mitgliedern geteilten rechtsextremistischen Gesinnung die Aufnahme oder den Verbleib von Flüchtlingen in der Stadt und deren Umgebung gewaltsam zu verhindern.

Anschläge gegen Asylbewerberunterkünfte

Zu diesem Zweck planten und verübten Gruppenangehörige Anschläge mit pyrotechnischen Sprengkörpern auf Asylbewerberunterkünfte sowie gegen Eigentum und Besitz von Vertretern des flüchtlingsunterstützenden Spektrums. So wurde bei einem Angriff auf eine Asylbewerberwohnung ein Bewohner durch explosionsbedingt herumfliegende – teilweise handtellergroße – Glassplitter erheblich verletzt. Die "Gruppe Freital" verfolgte nach Angaben des Gerichts das Ziel, ein Klima der Angst und Repression zu erzeugen und Flüchtlinge zur Ausreise aus Deutschland, zumindest aber zum Wegzug aus der Region zu veranlassen.

Rechten Arm zum "Hitlergruß" erhoben

Wegen seiner Tätigkeit als Freitaler Stadtrat für die NPD wurde die Mitgliedschaft des revidierenden Angeklagten von den weiteren Vereinigungsmitgliedern als wertvoll beurteilt. Er wirkte nach Mitteilung des Gerichts aktiv nur an propagandistischen Straftaten der Gruppe mit. So habe er sich an einem "Fotoshooting" beteiligt, bei dem er und andere neben einer Hakenkreuzflagge den rechten Arm zum sogenannten "Hitlergruß" erhoben, sowie an der Anbringung rassistischer und fremdenfeindlicher Graffitis im Freitaler Stadtgebiet. Durch Beiträge im internen Chatverkehr habe er aber auch die gewalttätige Kernbetätigung der Gruppe gefördert. Das OLG habe nicht festzustellen vermocht, dass der Angeklagte angenommen hätte, die Tatausführenden nähmen bei Sprengstoffanschlägen den Tod oder die schwere Verletzung von Menschen billigend in Kauf. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils habe keinen dem Angeklagten nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - 3 StR 273/21

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2022.