Der Bundesgerichtshof hat mit einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss die zweijährige Bewährungsstrafe gegen einen Unterstützer der "Gruppe Freital" bestätigt. Das Oberlandesgericht hatte den zur Tatzeit 48-jährigen Angeklagten wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte verurteilt. Er habe aktiv an propagandistischen Straftaten der Gruppe mitgewirkt, so das Gericht.
Mehr lesenDer letzte Prozess gegen Gefolgsleute der rechtsextremen "Gruppe Freital" ist am Oberlandesgericht Dresden mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Der Staatsschutzsenat verurteilte die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - am Donnerstag wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an bzw. Beihilfe zu den Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff auf ein links-alternatives Wohnprojekt in Dresden.
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