Bewährungsstrafen für drei Unterstützer der "Gruppe Freital"

Der letzte Prozess gegen Gefolgsleute der rechtsextremen "Gruppe Freital" ist am Oberlandesgericht Dresden mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Der Staatsschutzsenat verurteilte die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - am Donnerstag wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an bzw. Beihilfe zu den Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff auf ein links-alternatives Wohnprojekt in Dresden.

Straftaten während der Flüchtlingskrise

Die Richter verhängten Haftstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten und zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die drei Angeklagten hatten sich im Prozess zu der Gruppierung bekannt und die Vorwürfe zugegeben. Die Rechtsextremisten der "Gruppe Freital" hatten 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in der Kleinstadt Freital bei Dresden für Angst und Schrecken gesorgt.

Bereits zwei Prozesse zum Themenkomplex beendet

In dem Verfahren gegen die Rädelsführer und andere Mitglieder der "Gruppe Freital" hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts vor drei Jahren sieben Männer und eine Frau als Hauptverantwortliche der terroristischen Vereinigung auch für ihre Beteiligung an weiteren von dieser begangenen Anschlägen – teilweise wegen versuchten Mordes oder Beihilfe dazu – zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. In einem weiteren Strafverfahren gegen Mitglieder und Unterstützer dieser Gruppe waren Anfang Februar 2021 drei der damals Angeklagten durch den Senat zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt worden. Gegen den vierten Angeklagten, der an zwei Sprengstoffanschlägen als unmittelbar Ausführender beteiligt war, wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2021 (ergänzt durch Material der dpa).