Rechtsextreme Gesinnung
Die "Gruppe Freital" gründete sich 2015, bestand jedoch nur wenige Monate. Die Rechtsterroristen verübten von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt südwestlich von Dresden und Umgebung Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. Sieben Männer und eine Frau waren im März 2018 zu teils langen Freiheitsstrafen verurteilt worden, auch wegen versuchten Mordes oder Beihilfe dazu.
Angeklagte aus der "zweiten Reihe"
Das OLG Dresden verurteilte nun weitere Akteure aus der "zweiten Reihe". Die einzige Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhielt der 27-Jährige für Anschläge auf ein Auto und ein Parteibüro der Linken. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft wurde er freigesprochen. Ein 53-Jähriger erhielt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung zwei Jahre auf Bewährung, genauso wie ein 31-Jähriger wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Für letzteres bekam eine 31-Jährige, die damals mit einem der bereits verurteilten Haupttäter verlobt war, ein halbes Jahr auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Dritter Prozess hat begonnen
Mit dem Urteil des OLG Dresden endete nun der zweite Prozess im Zusammenhang mit der "Gruppe Freital". Seit dem 04.02.2021 läuft der dritte Prozess zu dem Komplex, angeklagt sind zwei Männer und eine Frau - es ist der letzte.