Dienstag, 25.7.2023
Mitglieder der Grauen Wölfe waffenrechtlich unzuverlässig

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern der "Ülkücü"-Bewegung ("Graue Wölfe") ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, entschied am Montag das Verwaltungsgericht Köln. Zur Begründung verwies es auf Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Bewegung. Es folgt dabei der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.

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