Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern der "Ülkücü"-Bewegung ("Graue Wölfe") ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, entschied am Montag das Verwaltungsgericht Köln. Zur Begründung verwies es auf Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Bewegung. Es folgt dabei der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mehr lesenDie Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer Taxikonzession setzt zwar nicht die Zuverlässigkeit des bisherigen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeitpunkt der Übertragung noch besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Mehr lesenEinem Kampfsportlehrer, der wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften verurteilt worden ist, darf die Unterrichtung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen untersagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz kürzlich in einem Eilverfahren entschieden.
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