Donnerstag, 3.3.2022
Professor muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel von seinem ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese grundsätzlich zurückzuzahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Den klagenden Beamten wies das Gericht darauf hin, dass es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehöre, bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf Überzahlungen zu achten.

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Mittwoch, 24.6.2020
Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die gegen einen Rückzahlungsbescheid gerichtete Klage einer Lehrerin ab, die jahrelang zu Unrecht eine Stellenzulage erhalten hatte und diese nun zurückzahlen soll. 

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