Donnerstag, 3.3.2022
Professor muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel von seinem ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese grundsätzlich zurückzuzahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Den klagenden Beamten wies das Gericht darauf hin, dass es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehöre, bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf Überzahlungen zu achten.

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