Montag, 1.8.2022
Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren durch nicht beeidigte Person zulässig
Haben die Parteien eines Schiedsverfahrens keine konkreten Vereinbarungen getroffen, verstößt es nicht gegen den ordre public, wenn ein Schiedsgericht die Übersetzung einer Zeugenaussage von einer nicht allgemein beeidigten Person aus dem Lager der Antragstellerin vornehmen lässt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 15.07.2022 entschieden. Mehr lesen