Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sechs Haftbefehle aufgehoben und die Entlassung der Angeschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet, weil der weitere Vollzug der Untersuchungshaft jeweils nicht mehr mit dem Beschleunigungsgebot vereinbar gewesen wäre. Wegen einer strukturellen Überlastung der Schwurgerichtskammern beim Landgericht Frankfurt am Main war es zu Verfahrensverzögerungen gekommen. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) reagierte auf die Entscheidungen mit der Ankündigung, die hessische Justiz personell deutlich zu stärken.
Mehr lesenKommunen und kommunale Zweckverbände können nur dann einen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben, wenn sie in diesem Verfahren ein Selbstverwaltungsrecht gegenüber einem anderen Träger öffentlicher Gewalt geltend gemacht haben. Dies sei bei Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit Bürgern nicht der Fall, so das Bundesverwaltungsgericht.
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