Dienstag, 3.8.2021
Waffenrecht: Übergangsfrist endet am 1. September

Personen, die durch die Waffenrechtsreform 2020 verbotene oder unter Erlaubnispflicht gestellte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 01.09.2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Darauf weist das Bundesinnenministerium heute in einer Pressemitteilung hin.

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