Dienstag, 3.8.2021
Waffenrecht: Übergangsfrist endet am 1. September

Personen, die durch die Waffenrechtsreform 2020 verbotene oder unter Erlaubnispflicht gestellte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 01.09.2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Darauf weist das Bundesinnenministerium heute in einer Pressemitteilung hin.

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Mittwoch, 14.4.2021
Gesetz zu besserer Überprüfung von Waffenbesitzern beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es sicherzustellen, dass Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden, erklärte das BMI am 13.04.2021.

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