Gesetz zu besserer Überprüfung von Waffenbesitzern beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es sicherzustellen, dass Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden, erklärte das BMI am 13.04.2021.

Polizei und Zollkriminalamt mit von der Partie

Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft ist oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist. Der Entwurf sieht nun zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen.

Körperliche und psychische Eignung wird abgefragt

Zudem sind künftig auch Abfragen bei den Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen. Zweifel an der Zuverlässigkeit beziehungsweise Eignung sollen zum Entzug der Waffenerlaubnis führen können. Erfahren diese Behörden nachträglich von relevanten Tatsachen über Waffenbesitzer, sollen sie die Waffenbehörde künftig unverzüglich informieren müssen.

Seehofer: Land wieder ein Stück sicherer machen

"Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Entwurf. "Wir sorgen dafür, dass die für diese Entscheidung zuständigen Behörden besser zusammenarbeiten und stellen damit sicher, dass alle Waffenbesitzer in Deutschland zuverlässig sind und unser Land wieder ein Stück sicherer wird." Gleichzeitig werde auch das Vertrauen in die vielen legalen Waffenbesitzer, die rechtmäßig ihrem Sport oder der Jagd nachgehen, gestärkt, so der Minister.

Reaktion auf Anschlag von Hanau

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der Anschlag von Hanau im Februar 2020, bei dem ein psychisch schwer gestörter Rechtsextremist zehn Menschen erschossen, weitere verletzt und anschließend Selbstmord begangen hatte. In der Folge hat eine Arbeitsgruppe aus Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verschiedene Änderungen des Waffengesetzes empfohlen, die mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Entwurf umgesetzt werden sollen.

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2021.

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