Dienstag, 14.7.2020
Proberichterin muss nach 4 Jahren nicht mehr die Gerichtsbarkeit wechseln

Eine Proberichterin, die bisher - neben einer Unterbrechung durch eine Abordnung an eine oberste Landesbehörde - über einen Zeitraum von insgesamt über vier Jahren in ein und derselben Gerichtsbarkeit verwendet worden ist, darf nicht mehr einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg am 10.07.2020 entschieden.

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