Hauptsache, man weiß, was gemeint ist: Ein Anwalt hatte bei einer Beschwerde in einer Familiensache irrtümlich das Datum des Kosten- statt des Hauptsachebeschlusses angegeben. Laut BGH war sein Rechtsmittel zulässig – für das OLG sei erkennbar gewesen, dass der Jurist die Hauptsacheentscheidung hatte angreifen wollen.
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