Statt wie bislang geplant zum 01.12.2022 müssen Wohnimmobilienverwalter nach einem Beschluss des Bundestages erst zum Dezember 2023 verpflichtend eine Berufsqualifikation nachweisen. Mit der Verschiebung um ein Jahr soll laut Bundesjustizministerium den Hinweisen aus der Praxis Rechnung getragen werden, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Verwalterzertifizierung zu rechnen sei.
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt in einer Stellungnahme die vom Bundesjustizministerium geplante Verschiebung des zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf Dezember 2023, um Probleme bei der Zertifizierung wegen zeitlicher Engpässe zu verhindern. Er vermisst in dem Entwurf aber eine Verlängerung der übergangsweisen Fiktion als zertifizierter Verwalter in § 48 Abs. 4 S. 2 WEG.
Mehr lesenIm Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reformiert. Danach bedarf es zur ordnungsmäßigen Verwaltung einer Wohnimmobilie ab Dezember 2022 der Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um eine einheitliche Qualität der Prüfung zur Zertifizierung sicherzustellen, hat das Bundesjustizministerium am 04.06.2021 eine Verordnung auf den Weg gebracht.
Mehr lesen