Statt wie bislang geplant zum 01.12.2022 müssen Wohnimmobilienverwalter nach einem Beschluss des Bundestages erst zum Dezember 2023 verpflichtend eine Berufsqualifikation nachweisen. Mit der Verschiebung um ein Jahr soll laut Bundesjustizministerium den Hinweisen aus der Praxis Rechnung getragen werden, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Verwalterzertifizierung zu rechnen sei.
Beibehaltung der Frist würde zu Engpässen führen
Laut den Hinweisen aus der Praxis erscheine es nicht möglich, alle Verwalterinnen und Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 01.12.2022 zu prüfen. Mit der Verschiebung um ein Jahr solle die Situation entzerrt werden. Es ist vorgesehen, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 28.10.2022 im Bundesrat behandelt wird und die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes rechtzeitig vor dem 01.12.2022 in Kraft treten wird. Die entsprechende Änderung von § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG ist in Art. 7 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 02.07.2019 enthalten.
Redaktion beck-aktuell, 29. September 2022.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Entwurf der Bundesregierung für das Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens (BT-Drs.20/2164) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei.
Aus der Datenbank beck-online
Drasdo, Auf dem Weg zum "zertifizierten Verwalter", NZM 2021, 449
Osthus, Die Zertifizierung des Wohnungseigentumsverwalters, ZWE 2022, 156
Jahn, Der IHK-zertifizierte Verwalter im Wohnungseigentumsrecht, GewArch 2021, 20
Aus dem Nachrichtenarchiv
DAV begrüßt geplante Verschiebung des zertifizierten WEG-Verwalters, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.08.2022, becklink 2024445