Montag, 3.7.2023
Yoga-Kursleiterin als Lehrerin rentenversicherungspflichtig

Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt laut Landessozialgericht Hessen auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liege bei ihnen keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Denn Yogakurse dienten der Weiterbildung. Es erfolge keine situationsbezogene, anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung wie beispielsweise beim Consulting.

Mehr lesen