Dienstag, 8.3.2022
Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne voll erfassten Verbrauch

Eine verbrauchsunabhängige Heizkosten-Abrechnung liegt auch dann vor, wenn die zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage über keinen Wärmemengenzähler verfügt. Laut Bundesgerichtshof darf der Mieter in diesem Fall seinen Anteil der Heiz- und Warmwasserkosten um 15% kürzen. Der Vermieter hatte die auf die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge entgegen der Heizkostenverordnung nicht mit einem Wärmezähler erfasst.

Mehr lesen
Donnerstag, 17.12.2020
Wärmelieferung in WEG unterliegt der Mehrwertsteuer
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk betreibt und ihre Mitglieder mit Wärme beliefert, fällt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dafür Mehrwertsteuer an. Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie widerspreche Ausnahmeregelungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes, teilte der EuGH am 17.12.2020 in Luxemburg mit. Mehr lesen