Mittwoch, 20.1.2021
EU-Steuerrichtlinie gilt nicht für jede Firmenwagen-Überlassung

Die Überlassung von Firmenwagen für den privaten Gebrauch darf nicht generell der Mehrwertsteuer unterworfen werden. Die Regeln des EU-Mehrwertsteuersystems gölten nur dann, wenn es sich bei der Überlassung des Wagens um eine Dienstleistung gegen Entgelt handelt, stellt der Europäische Gerichtshof dazu auf eine Anfrage des Finanzgerichts des Saarlandes klar.

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Donnerstag, 17.12.2020
Wärmelieferung in WEG unterliegt der Mehrwertsteuer
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk betreibt und ihre Mitglieder mit Wärme beliefert, fällt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dafür Mehrwertsteuer an. Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie widerspreche Ausnahmeregelungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes, teilte der EuGH am 17.12.2020 in Luxemburg mit. Mehr lesen