Rechtsanwälte und Steuerberater müssen wissen, welches Dateiformat vorgeschrieben ist. Für Verfahren mit E-Akte hat sich der BFH nun dem BAG und BGH darin angeschlossen, dass eine Word-Datei nicht die Form wahrt. Ob das bei Verfahren mit Papierakte anders sein könnte, ließ er offen.
Mehr lesenSolange die Papierakte bei einem Arbeitsgericht noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA eingereicht werden – wenn das Gericht sie ausdruckt. Ob der Kammervorsitzende mit der Zeit gegangen ist und bereits überwiegend die elektronische Akte benutzt, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht entscheidend.
Mehr lesenEin als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam. Das gilt dem Bundesarbeitsgericht zufolge auch dann, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das dessen Bearbeitung zulässt. Vorübergehende technische Probleme mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach seien rechtzeitig glaubhaft zu machen.
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