Dienstag, 15.6.2021
Keine regionale Wirtschaftsförderung bei vom Antrag abweichendem Investitionsort

Auf eine regionale Wirtschaftsförderung besteht kein Anspruch, wenn das zu fördernde Vorhaben an einem von den Antragsunterlagen abweichenden Investitionsort realisiert wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und eine Klage abgewiesen. Auch eine Heilung durch nachträgliche Verbringung der Investitionsgüter (hier: Maschinen) an den Antragsort kommt nicht in Betracht.

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