Auf eine regionale Wirtschaftsförderung besteht kein Anspruch, wenn das zu fördernde Vorhaben an einem von den Antragsunterlagen abweichenden Investitionsort realisiert wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und eine Klage abgewiesen. Auch eine Heilung durch nachträgliche Verbringung der Investitionsgüter (hier: Maschinen) an den Antragsort kommt nicht in Betracht.
Mehr lesenDer Umfang ärztlicher Aufklärungspflichten kann im selbstständigen Beweisverfahren überprüft werden. Dem Antrag dürfen auch Erläuterungen für den Sachverständigen beigefügt werden, die das Gericht nach seinem Ermessen an ihn weitergeben kann. Damit bestätigt der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 06.07.2020 eine Grundsatzentscheidung aus dem Mai.
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