Freitag, 12.1.2024
Anwalt beruft sich auf Verhandlungsunfähigkeit: Zulässige Gutachtensanordnung

Beruft sich ein Anwalt über Jahre hinweg in gegen ihn geführten Verfahren auf seine Verhandlungsunfähigkeit, darf die Kammer Zweifel anmelden, ob die Gesundheit noch für den Anwaltsberuf ausreicht. Laut AGH Nordrhein-Westfalen durfte die Beibringung eines Gutachtens angeordnet werden.

Mehr lesen