Dienstag, 25.4.2023
Kein Anspruch auf Änderung russisch klingenden Nachnamens

In Deutschland geborene und aufgewachsene Personen haben trotz des Krieges in der Ukraine keinen Anspruch auf Änderung eines russisch klingenden Nachnamens. Solange der Nachname nur vereinzelt zu Unzuträglichkeiten führe und erwiesenermaßen keine seelische Belastung darstelle, liege kein vernünftiger Grund vor, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

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