Das Bundesverwaltungsgericht lehnte einen Antrag auf Namensänderung eines Architekten ab, der so heißen wollte wie die früheren Eigentümer eines Schlosses, das er gekauft hatte. Das Gericht argumentierte, der Name des Schlosses sei von dem Ortsteil, in dem es lag, abgeleitet. Der Name der Alteigentümer sei kaum jemandem bekannt, weshalb ein Vergleich mit Höfen, nach denen sich der Bewirtschafter benennen könne ("Meyerhof"), nicht greife.
Mehr lesenIn Deutschland geborene und aufgewachsene Personen haben trotz des Krieges in der Ukraine keinen Anspruch auf Änderung eines russisch klingenden Nachnamens. Solange der Nachname nur vereinzelt zu Unzuträglichkeiten führe und erwiesenermaßen keine seelische Belastung darstelle, liege kein vernünftiger Grund vor, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Bei einem sechsjährigen Kind kann eine Angleichung des Nachnamens zu dem der Mutter angezeigt sein, wenn diese für die Tochter die existenziell wichtigste Bezugsperson ist. Die Anhörung des Kindes durch das Berufungsgericht ist dabei laut Bundesverwaltungsgericht nicht zwingend notwendig.
Mehr lesenEin Mädchen, dessen Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, hat einen Anspruch auf Namensänderung. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen mit Blick darauf entschieden, dass dem Sprachassistenten unter Voranstellung des Namens Befehle erteilt würden. Dies lade dazu ein, Trägerinnen des identischen Namens (erniedrigende) Befehle zu erteilen. Das dadurch entstehende seelische Leid sei ein wichtiger Grund für die Namensänderung.
Mehr lesenDer Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hat seinen Namen um den Zusatz Sachwalter erweitert. Die Erweiterung des Vereinsnamens vollziehe die Fortentwicklung des Insolvenzverwalterberufs nach, die sich durch eine kontinuierliche Erweiterung der funktionalen Aufgaben in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren auszeichne, schreibt der VID.
Mehr lesenUngarn hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Grundrechte eines aus dem Iran stammenden Transmannes verstoßen, der seine Geschlechtszugehörigkeit offiziell ändern wollte. Dass der Vorgang in Ungarn wegen einer nicht vorhandenen ungarischen Geburtsurkunde rechtlich unmöglich sei, habe das Recht des Mannes auf Privat- und Familienleben verletzt, teilte der EGMR am 16.07.2020 mit.
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