Der Rechtsausschuss hat zwei Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz verabschiedet. Demnach sollen Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden, an die sich Whistleblower wenden können. Damit sollen vor allem EU-Vorgaben umgesetzt werden. Die von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Entwürfe passierten den Ausschuss ohne Änderungen, die Abstimmung im Bundestag fällt aber erstmal aus.
Mehr lesenNach ihrem Scheitern im ersten Anlauf macht die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen erneuten Anlauf bei der Umsetzung europäischer Regeln zum Schutz von Hinweisgebern. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) war im Februar vom Bundesrat zurückgewiesen worden. Deutschland ist bereits mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Verzug.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichenden Schutzes von Hinweisgebern vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesrepublik habe Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt, meint die Kommission. Der EuGH kann Deutschland im Fall einer Niederlage zu einer Geldstrafe verurteilen. Neben Deutschland werden sieben weitere EU-Staaten verklagt.
Mehr lesenDer geplante Schutz für Whistleblower ist bei Experten in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Allerdings gab es auch Kritik. Zur Begutachtung stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der gewährleisten soll, dass Hinweisgeber einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können, und dabei auch eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht umsetzen soll.
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