Neuer Anlauf für Schutz von Hinweisgebern

Nach ihrem Scheitern im ersten Anlauf macht die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen erneuten Anlauf bei der Umsetzung europäischer Regeln zum Schutz von Hinweisgebern. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) war im Februar vom Bundesrat zurückgewiesen worden. Deutschland ist bereits mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Verzug.

Deutschland mit Klage vor dem EuGH konfrontiert

Die EU-Kommission hatte daher Mitte Februar beschlossen, Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Konkret geht es in der Richtlinie darum, dass Menschen, die Betrug, Korruption oder andere üble Machenschaften melden, deshalb nicht entlassen werden dürfen und auch keine anderen Repressalien zu fürchten haben sollen. Damit drohen Deutschland nun Strafzahlungen.

Unionsgeführten Ländern ging ursprünglicher Entwurf zu weit

Im Bundesrat hatten die unionsregierten Länder bei der Entscheidung über den ursprünglichen Gesetzentwurf die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Hinweisgebern zwar eingeräumt. Sie monierten jedoch, dass das Gesetz über das Ziel hinausschieße und vor allem kleine und mittlere Unternehmen finanziell sowie mit neuer Bürokratie belaste. Anstatt den Vermittlungsausschuss anzurufen, entschieden sich SPD, Grüne und FDP dafür, das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufzuteilen. Der erste Entwurf ist weitgehend identisch mit seinem Vorläufer, nimmt aber ausdrücklich Beamte der Länder und Gemeinden aus, weshalb er nach Ansicht der Ampel-Fraktionen auch nicht die Zustimmung des Bundesrats als Länderkammer benötigt. In einem zweiten Gesetzentwurf wird diese Einschränkung wieder aufgehoben.

Hessens Justizminister kritisiert Versuch einer "Umgehung" des Bundesrats

Damit stelle man der Union nun die Frage, ob Verfassungstreue und Regelkonformität nur für Staatsbedienstete auf Bundes- oder auch auf Landesebene gelten solle, sagte der FDP-Abgeordnete Thoame. Der hessische Justizminister Roman Poseck betonte: "Hinweisgeber verdienen Schutz, sie sind mutige Menschen, und sie decken Missstände auf." Die Ablehnung im Bundesrat sei inhaltlich begründet gewesen, nun versuche die Ampel in einer "Machtdemonstration" ihr Vorhaben durchzudrücken. Die Aufteilung in zwei Gesetze sei nur der Versuch, eine Beteiligung des Bundesrats zu verhindern. Das sei "kein wertschätzender Umgang mit dem Bundesrat". Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler entgegnete, es sei fehl am Platz, mit Blick auf dieses Vorhaben den "Untergang der Demokratie" zu beschwören.

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2023 (dpa).