Rechtsausschuss billigt Entwürfe zum Hinweisgeberschutz

Der Rechtsausschuss hat zwei Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz verabschiedet. Demnach sollen Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden, an die sich Whistleblower wenden können. Damit sollen vor allem EU-Vorgaben umgesetzt werden. Die von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Entwürfe passierten den Ausschuss ohne Änderungen, die Abstimmung im Bundestag fällt aber erstmal aus.

Bundestagsentscheidung vertagt

Der Bundestag wird über die beiden Gesetze vorerst nicht verabschieden. Die Fraktionen hätten sich im Ältestenrat des Parlaments kurzfristig darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, sagte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) am Donnerstag ohne Angabe von Gründen. Ein kurz vor Weihnachten beschlossenes Gesetz war im Bundesrat gestoppt worden, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen befürchteten. Deshalb hatte die Ampel-Koalition ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können. Die neuen Gesetzentwürfe entsprechend weitestgehend dem Gesetzentwurf aus dem letzten Jahr. Mit den Entwürfen hat die Koalition nach eigenem Bekunden eine Trennung der ursprünglichen Vorlage in einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz" und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf "eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" vorgenommen.

Einrichtung von Meldestelle für Whistleblower

Kern des Gesetzentwurfes ist unverändert die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen, an die sich Whistleblower wenden können. Diese sollen auch anonyme Meldungen bearbeiten und dazu eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen ermöglichen. Geschützt sein soll auch, wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten meldet. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten. Hinweisgeber, die Repressalien erleiden, sollen eine Entschädigung in Geld auch dann verlangen können, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt.

Gesetz sieht bei beruflichen Nachteilen Beweislastumkehr vor

Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen. Als externe Meldestelle soll, mit einigen Ausnahmen, das Bundesamt für Justiz dienen. Geschützt sein sollen nicht nur Beschäftigte der Unternehmen und Behörden, sondern etwa auch Beschäftigte von Zulieferern sowie Anteilseigner. Sofern ein Whistleblower nach einer Meldung berufliche Nachteile erfährt, sieht das Gesetz eine Beweislastumkehr vor. Es wäre dann zu beweisen, dass die Benachteiligung nicht auf der Meldung beruhte. Wer allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss für einen dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2023.