Zwischen dem Werktitel "Nie wieder keine Ahnung!" für eine Fernsehbeitragsreihe und dem gleichlautenden Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und eine Beschwerde einer TV-Produzentin zurückgewiesen. Es fehle an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Werke.
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