Freitag, 7.10.2022
Zitate von öffentlich zugänglichen Fachaussagen erlaubt

Wer öffentlich mit fachlichen Äußerungen auftritt, kann auch unter Namensnennung in einem Werbeartikel zitiert werden. Solange die Zitate richtig sind und nicht der Eindruck erweckt wird, dass es sich um bezahlte Äußerungen handelt oder der Äußernde das Produkt unterstützt, erwirbt dieser keinerlei Unterlassungsansprüche – auch dann nicht, wenn sein Name ohne seine vorherige Kenntnis genutzt wird.

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