Freitag, 17.9.2021
"Sonntagsfrage" darf auch Briefwählenden gestellt werden
Meinungsforschungsinstitute dürfen auch Briefwählerinnen und Briefwählern nach deren Stimmabgabe die sogenannte Sonntagsfrage stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Donnerstag auf Eilantrag des Meinungsforschungsinstituts Forsa gegen den Bundeswahlleiter entschieden. In der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Befragungen liege kein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz, so das Gericht. Mehr lesen