Meinungsforschungsinstitute dürfen auch Briefwählerinnen und Briefwählern nach deren Stimmabgabe die sogenannte Sonntagsfrage stellen. Das hat das
Verwaltungsgericht Wiesbaden am Donnerstag auf Eilantrag des Meinungsforschungsinstituts Forsa gegen den Bundeswahlleiter entschieden. In der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Befragungen liege kein Verstoß gegen das
Bundeswahlgesetz, so das Gericht.
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