Dienstag, 28.3.2023
Kein Ruhen des Normenkontrollverfahrens gegen die Wahlrechtsänderung 2020

Der Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Grüne und Linke auf Anordnung des Ruhens ihres selbst eingeleiteten Normenkontrollverfahrens gegen die Bundeswahlrechtsänderung 2020 ist erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass an der Fortführung des Verfahrens - nicht zuletzt aufgrund der Streitigkeiten um die Wahlwiederholung in Berlin - ein öffentliches Interesse bestehe.

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